2003 hat der iGZ mit der Tarifgemeinschaft des DGB erstmalig einen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Der Tarifvertrag regelt die Lohn- und Gehaltsgruppen, Arbeitszeiten und z. B. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Er schafft Transparenz und ist eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Vorteile
- Faire Zeitarbeit durch iGZ/DGB-Tarif
- Einsatzbezogene Zulagen
- Eindeutige Entlohnungsregeln
- Die Tätigkeit bestimmt die Entgeltgruppe
- Zuschläge für Nacht-, Mehr-, Sonn-, Feiertagsarbeit
- Monatlich fest kalkulierbares Einkommen
- Freizeitausgleich für Mehrarbeit
- Jahressonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
